Änderung der Luftverkehrsregeln

Die 213. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden, ist in Kraft getreten.
In dieser wird unter anderem festgelegt, dass die maximal erlaubte Flughöhe auf allen Modellflugplätzen ohne gültige Bescheid für eine größere Höhe, 120 Meter über Grund beträgt. Diese Regelung gilt ab sofort.
Die Übergangsfristen für Kompetenznachweis, Modellflugplätzen in Kontrollzonen etc. sind davon unberührt bis 31.12.2022 aufrecht.

Weitere Informationen dazu findet ihr dazu unter dem folgenden Link sowie in der aktuellen Mitgliederinformation per E-Mail: https://www.modellflugsport.at/2022/06/08/aenderung-der-luftverkehrsregeln-2014/